Unternehmenskauf
TRASSL berät regelmäßig sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite bei Unternehmenskäufen aller Größenordnungen. Sämtliche Beratungstätigkeiten sowie Entwürfe können selbstverständlich auch in englischer Sprache erbracht bzw. ausgeführt werden.
Die Tätigkeit von TRASSL bei Unternehmenskäufen umfasst insbesondere:
- rechtliche Beratung zur Vorbereitung, insbesondere bei der Mandatierung weiterer Berater (z.B. M&A Berater, Investmentbanken)
- steuerliche Optimierungen im Vorfeld (z.B. Formwechsel, Ausgliederung)
- Transaktionsanbahnung (Vertraulichkeitsvereinbarungen, Letter of Intent)
- rechtliche und steuerliche Due Diligence, und zwar sowohl als Käufer- als auch als Verkäufer-Due Diligence
- Vertragsgestaltung
- Mitwirkung bei den wirtschaftlichen Verhandlungen
- Führung der Vertragsverhandlungen
- „Closing“
- Beratung nach der Transaktion (z.B. Post Transaction Due Diligence)
Daneben verfügt TRASSL über besondere Expertise bei der – leider zunehmend häufiger werdenden – gerichtlichen Aufarbeitung fehlgeschlagener Unternehmenskäufe.