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Handelsrecht

TRASSL berät im Handelsrecht u.a. auf folgenden Gebieten:

  • Abschluss von Vertriebsverträgen aller Art (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen).
  • Abschluss von Anlagenverträgen (u.a. sog. Turn Key Verträge)

Daneben vertritt TRASSL Mandanten auch bei streitigen Auseinandersetzungen, z.B. aus Vertriebsverträgen.