Handelsrecht
TRASSL berät im Handelsrecht u.a. auf folgenden Gebieten:
- Abschluss von Vertriebsverträgen aller Art (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen).
- Abschluss von Anlagenverträgen (u.a. sog. Turn Key Verträge)
Daneben vertritt TRASSL Mandanten auch bei streitigen Auseinandersetzungen, z.B. aus Vertriebsverträgen.