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Unternehmenskauf

TRASSL berät regelmäßig sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite bei Unternehmenskäufen aller Größenordnungen. Sämtliche Beratungstätigkeiten sowie Entwürfe können selbstverständlich auch in englischer Sprache erbracht bzw. ausgeführt werden.

Die Tätigkeit von TRASSL bei Unternehmenskäufen umfasst insbesondere:

  • rechtliche Beratung zur Vorbereitung, insbesondere bei der Mandatierung weiterer Berater (z.B. M&A Berater, Investmentbanken)
  • steuerliche Optimierungen im Vorfeld (z.B. Formwechsel, Ausgliederung)
  • Transaktionsanbahnung (Vertraulichkeitsvereinbarungen, Letter of Intent)
  • rechtliche und steuerliche Due Diligence, und zwar sowohl als Käufer- als auch als Verkäufer-Due Diligence
  • Vertragsgestaltung
  • Mitwirkung bei den wirtschaftlichen Verhandlungen
  • Führung der Vertragsverhandlungen
  • „Closing“
  • Beratung nach der Transaktion (z.B. Post Transaction Due Diligence)

Daneben verfügt TRASSL über besondere Expertise bei der – leider zunehmend häufiger werdenden – gerichtlichen Aufarbeitung fehlgeschlagener Unternehmenskäufe.