Unternehmenskauf

Trassl Rechtsanwälte berät regelmäßig sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite bei Unternehmenskäufen aller Größenordnungen. Sämtliche Beratungstätigkeiten sowie Entwürfe können selbstverständlich auch in englischer Sprache erbracht bzw. ausgeführt werden.

Die Tätigkeit von Trassl Rechtsanwälte bei Unternehmenskäufen umfasst insbesondere:

  • rechtliche Beratung zur Vorbereitung, insbesondere bei der Mandatierung weiterer Berater (z.B. M&A Berater, Investmentbanken)
  • steuerliche Optimierungen im Vorfeld (z.B. Formwechsel, Ausgliederung)
  • Transaktionsanbahnung (Vertraulichkeitsvereinbarungen, Letter of Intent)
  • rechtliche und steuerliche Due Diligence, und zwar sowohl als Käufer- als auch als Verkäufer-Due Diligence
  • Vertragsgestaltung
  • Mitwirkung bei den wirtschaftlichen Verhandlungen
  • Führung der Vertragsverhandlungen
  • „Closing“
  • Beratung nach der Transaktion (z.B. Post Transaction Due Diligence)

Daneben verfügt Trassl Rechtsanwälte über besondere Expertise bei der – leider zunehmend häufiger werdenden – gerichtlichen Aufarbeitung fehlgeschlagener Unternehmenskäufe.