Immobilienrecht

Trassl Rechtsanwälte berät bei Immobilien- und Grundstücksfragen verschiedener Art, insbesondere bei

  • Grundstückskaufverträgen;
  • Miet- und Pachtverträgen
  • Kauf vom Bauträger;
  • Generalunternehmerverträgen

In Transaktionen dieser Art arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Beratern anderer Fachrichtungen, z.B. Architektur- und Bauingenieurbüros, zusammen.