Nachfolgeplanung und Nachlassabwicklung
Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Trassl Rechtsanwälte in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, nach umfassender Bestandsaufnahme und Zielbestimmung;
- vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten);
- Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen;
- Begleitung einvernehmlicher Erbauseinandersetzungen unter Miterben;
- Vertretung in streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Besonderen Wert legt Trassl Rechtsanwälte in der Testamentsgestaltung auf Sicherungsmechanismen, die Streitigkeiten unter den Begünstigten bereits im Vorfeld vermeiden oder bei Bedarf beilegen. Ebenso berücksichtigt werden die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus der Wahl und der Ausgestaltung der erbrechtlichen Möglichkeiten ergeben.
Beide Aspekte sind insbesondere im Fall der Planung und Begleitung von Unernehmensnachfolgen von hoher Relevanz.

